DDr. Markus Laky, MSc // Medizinische Universität Wien
Experte für Parodontologie, Division für zahnärztliche Ausbildung
Wer bleicht heute? In Zeiten der neuen EU Kosmetikverordnung
Abstract
Die Richtlinie 2011/84/EU legt fest, dass Zahnbleichmittel mit einer Konzentration zwischen 0,1 % und 6 % Wasserstoffperoxid nur an Zahnärzte abgegeben werden dürfen.
In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach wird das Mittel für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt. Zu Bleichmitteln mit einer Konzentration von mehr als 6 % trifft die EU Richtlinie keine Aussage.
Es ist davon auszugehen, dass auch diese Mittel dem Zahnarztvorbehalt unterliegen, wobei in diesem Fall alle Anwendungszyklen in der Praxis durchzuführen sind.